Meldeauflagen und Aufenthaltsverbote im Jahr 2014
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Pressemitteilung der aktiven Fanszene vom 15. April 2016 zur Verhandlung der Meldeauflagen und Aufenthaltsverbote im Jahr 2014:
Wie gestern angekündigt (siehe unten), hat heute vor dem Verwaltungsgericht die Verhandlung von zwei Fans aus der aktiven Fanszene des SC Freiburg gegen Verfügungen der Stadt Freiburg stattgefunden. Gegenstand waren die Meldeauflagen und Aufenthaltsverbote, die die Stadt Freiburg im Jahr 2014 ausgesprochen hat.
Die Verhandlung dauerte insgesamt vier Stunden, in der beide Fälle zwar inhaltlich getrennt behandelt, aber gemeinsam verhandelt wurden. Das Gericht zog in der Verhandlung sowohl einen Szenekundigen Beamten der Polizei Freiburg, als auch einen Mitarbeiter des sozialpädagogischen Fanprojekts Freiburg als Zeugen hinzu. Zu klären seien dem Gericht zufolge unter anderem die folgenden Fragen: Reicht die Zugehörigkeit zu einer Gruppe, von der potentiell Gewalttaten ausgehen, für die erlassenen Maßnahmen aus und wer hat die Definitionsmacht über eine Gruppenzugehörigkeit? Ist die individuelle Prognose, die die Polizei Freiburg zusammengestellt hat, für diese Maßnahmen ausreichend und begründet? Wurden alle formalen Kriterien, wie Anhörungsrecht oder die maximale Dauer solcher Maßnahmen von drei Monaten eingehalten? Und ist tatsächlich die Gemeinde für Meldeauflagen zuständig, in der die betroffene Person ihren Wohnsitz hat?
„In den vier Stunden erlebte ich ein Gericht, das gewillt ist, objektiv den grundlegenden Fragen zur Rechtmäßigkeit der Verfügungen auf den Grund zu gehen. Bei diesen steht vor allem die Klärung der Angemessenheit, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit im Mittelpunkt. Für uns persönlich sind diese Punkte nicht erfüllt, nun sind wir auf die rechtliche Entscheidung durch das Verwaltungsgericht gespannt“, sagt Helen Breit von der Supporters Crew Freiburg nach der Verhandlung.
Das Urteil ist in den nächsten Wochen zu erwarten und wird den Betroffenen per Post zugestellt. Sobald das Urteil zugestellt wurde, wird es eine erneute Stellungnahme aus der aktiven Fanszene geben.
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Pressemitteilung der aktiven Fanszene vom 14. April 2016 zur bevorstehenden Verhandlung der Meldeauflagen und Aufenthaltsverbote im Jahr 2014:
Diesen Freitag, den 15.04.2016, findet nach fast zwei Jahren vor dem Verwaltungsgericht Freiburg die gerichtliche Überprüfung der Meldeauflagen und Aufenthaltsverbote gegen zwei Fans aus der aktiven Fanszene des SC Freiburg statt.
Zur Erinnerung: Im Sommer 2014 wurden gegen acht Personen aus der aktiven Fanszene in Freiburg Meldeauflagen und Aufenthaltsverbote für alle Spiele der ersten und zweiten Mannschaft des SC Freiburg ausgesprochen, also insgesamt an 35 Spieltagen. Gegen diese Auflagen protestierte nicht nur die aktive Fanszene öffentlich, auch die Freiburger Politik schloss sich im Dezember 2014 in einer gemeinsamen Erklärung an (zur Erklärung).
Im September 2015 wurden bereits zwei andere Fälle, die nicht der aktiven Fanszene zuzuordnen sind, vor dem Verwaltungsgericht verhandelt – und für rechtswidrig erklärt. Auch hierzu positionierte sich die aktive Fanszene aus Freiburg (zur Erklärung).
Nun endlich findet eine Überprüfung durch das Verwaltungsgericht Freiburg statt. Im Rahmen der Überprüfung wird es sowohl um formale Kriterien, wie die Missachtung des Anhörungsrecht, als auch um inhaltliche Fragen gehen – stets am Einzelfall gemessen. „Wir erwarten eine objektive, unvoreingenommene und differenzierte Überprüfung dieser Maßnahmen und Auflagen durch das Verwaltungsgericht“ so Helen Breit von der Supporters Crew Freiburg. Eine weitere Erklärung wird im Anschluss an die Verhandlung erfolgen